BGH-Urteil: Streit zwischen Vermieter und Mieter kein Grund für fristlose Kündigung

Wohnung vermietet in Stuttgart

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter allein keinen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags darstellt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, rechtfertigt dies keine sofortige Kündigung.

Im konkreten Fall äußerten sich die Mieter angeblich rassistisch, was der Vermieter einer anderen Mietpartei schriftlich mitteilte. Die beschuldigten Mieter erstatteten daraufhin Anzeige wegen Verleumdung. Der BGH entschied, dass die außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters ungerechtfertigt sei, obwohl das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet war. Der BGH konnte kein pflichtwidriges Verhalten der Mieter feststellen. Somit rechtfertigte allein die Strafanzeige gegen den Vermieter keine Kündigung, solange kein weiteres schuldhaftes Verhalten vorliegt.

(BGH, Urteil v. 29.11.2023, VIII ZR 211/22)

Quelle: Haufe

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