Gericht stoppt Glasfaserverlegung ohne Erlaubnis des Eigentümers
Ein Telekommunikationsanbieter darf nicht allein aufgrund eines Vertrags mit einem Mieter Glasfaserkabel in einem Mehrfamilienhaus verlegen. Das OLG Karlsruhe entschied, dass für Eingriffe in die Gebäudesubstanz grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist. Im konkreten Fall waren ohne Erlaubnis Verteilerkästen und Kabelkanäle angebracht sowie Löcher gebohrt worden. Weil außerdem bereits