Schwangerschaft muss dem Vermieter nicht gemeldet werden
Eine Schwangerschaft ist Privatsache und muss dem Vermieter grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Auch entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Bei der Wohnungssuche sind Fragen nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft unzulässig. Nach der Geburt darf das Kind ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung einziehen. Eine Mitteilung kann dennoch sinnvoll