Mehr Schutz für Betroffene: Neuer Gesetzentwurf zur Kündigung bei häuslicher Gewalt
Der Bundesrat will das Gewaltschutzgesetz ändern, damit Betroffene häuslicher Gewalt schneller aus einem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen können. Bisher müssen meist alle Mieter zustimmen – verweigert der gewalttätige Partner dies, bleibt oft nur ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Künftig soll die Kündigung direkt im Gewaltschutzverfahren möglich sein. Für Mieter schafft das mehr Sicherheit
