BGH: Eigentümergemeinschaft haftet bei Pflichtverletzungen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft haftbar sein kann, wenn sie notwendige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nicht umsetzt. Im konkreten Fall fehlte ein vorgeschriebener Rettungsweg, wodurch eine Wohnung nicht mehr genutzt werden durfte. Die Eigentümerin erlitt dadurch finanzielle Verluste und kann nun Schadensersatz verlangen. Für Käufer ist das ein wichtiger