BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen fertigstellen
Nach einer Bauträgerpleite stellt sich oft die Frage, wer unfertige Wohnungen fertigstellen muss. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, wichtige Bauarbeiten abzuschließen. Dazu gehören unter anderem Innenwände, Leitungen und der Anschluss an die Heizungsanlage. Ziel ist eine praktikable Lösung, damit der Bau sinnvoll beendet werden kann. Für