BGH: Notwegrecht umfasst auch das Befahren und Parken mit dem Auto

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das sogenannte Notwegrecht auch das Befahren eines fremden Grundstücks mit dem Auto erlaubt, um auf dem eigenen Grundstück zu parken. Wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang zur öffentlichen Straße hat, darf der Eigentümer das Nachbargrundstück als Weg benutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto nur geparkt wird oder ob etwas ein- oder ausgeladen wird. Der Nachbar darf also nicht verlangen, dass der Weg nur für bestimmte Zwecke genutzt wird.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass klare Regeln nötig sind, damit es keinen ständigen Streit gibt. Es wäre sonst schwer zu beurteilen, wann die Nutzung erlaubt ist und wann nicht. Allerdings muss der Eigentümer, der den Weg nutzt, eine höhere jährliche Entschädigung an den Nachbarn zahlen, wenn er den Weg regelmäßig mit dem Auto befährt.

Quelle: Haufe.de

Sie erhalten Ihre kostenlose Immobilienbewertung sofort nach dem Ausfüllen des Formulars!

Erfahren Sie sofort, was Ihre Immobilie wert ist

Unsere Experten bieten Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung in Stuttgart. Ob Sie planen zu verkaufen oder einfach nur Ihren Besitz einschätzen möchten, eine genaue Bewertung ist der erste Schritt. Unsere automatische Bewertung nutzt aktuelle Marktdaten und moderne Bewertungsmethoden, um den wahren Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Wir bieten Ihnen eine detaillierte Analyse, die Ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung in nur 3 Minuten per E-Mail.