
Oktoberfestzeit in München bedeutet für viele Eigentümer und Vermieter: Gelegenheit, ihre Wohnung gewinnbringend zu vermieten – und das oft zu hohen Preisen. Doch wer zur Wiesn kurzfristig untervermieten möchte, muss sich an klare Regeln halten. Laut Stadt München dürfen Wohnungen über das Jahr verteilt höchstens acht Wochen als Ferienwohnung genutzt werden – egal ob vom Eigentümer selbst oder einem Untermieter. So soll vermieden werden, dass dringend benötigter Wohnraum dauerhaft zweckentfremdet wird.
Einzelne Zimmer lassen sich hingegen jederzeit untervermieten – solange mehr als die Hälfte der Wohnung weiterhin selbst genutzt wird. Zur Wiesn 2025 will die Stadt besonders genau hinschauen, ob sich alle an die Vorgaben halten. Wer gegen die Regelungen verstößt, riskiert Ärger. Für alle, die ihre Immobilie legal vermieten, langfristig verkaufen oder gezielt in den Markt einsteigen möchten, lohnt sich jetzt der Austausch mit einem erfahrenen Immobilienmakler in München. So lassen sich Chancen nutzen, ohne unnötige Risiken einzugehen.
Quelle: Tz