Jobcenter soll gegen überhöhte Mieten vorgehen – Rückzahlungen von Vermietern geplant

Unterschriebener Vertrag für die Vermietung eines Hauses in Stuttgart

Die Bundesregierung will die steigenden Bürgergeld-Ausgaben bei den Mieten stärker bremsen. Besonders teuer sind aktuell die Kosten der Unterkunft, also die Miete, die das Jobcenter übernimmt. Künftig soll eine Miete nicht mehr als „angemessen“ gelten, wenn sie über der Mietpreisbremse liegt – selbst in der Karenzzeit. In solchen Fällen sollen Betroffene ihren Vermieter auffordern, die Miete zu senken. Reagiert der Vermieter nicht, übernimmt das Jobcenter weiterhin die Kosten, kann das Geld aber später vom Vermieter zurückfordern.

Zusätzlich plant das Arbeitsministerium einen „Quadratmeterdeckel“. Damit können Kommunen festlegen, wie viel Miete pro Quadratmeter maximal verlangt werden darf, damit Mietwucher verhindert wird. Wer zu hohe Preise verlangt, muss mit Rückforderungen rechnen. Auch bei der neuen Grundsicherung bleibt eine Karenzzeit bestehen, allerdings mit einer Obergrenze beim Mietpreis. Diese Änderungen wirken sich auf Vermieter aus, können aber auch den Markt verändern, den ein Immobilienmakler beobachtet – denn Regulierung beeinflusst sowohl Kauf- als auch Mietpreise.

Quelle: Frankfurter Rundschau

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