
Für Immobilienkäufer gibt es aktuell gute Nachrichten: Die geplanten strengeren Regeln für Gutachten zur kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden wurden zurückgenommen. Das bedeutet, dass Eigentümer weiterhin mit einem anerkannten Gutachten eine höhere steuerliche Abschreibung geltend machen können. Das kann die laufende Steuerlast spürbar senken. Wer mit einem Immobilienmakler plant, eine Immobilie zu kaufen, sollte dieses Thema früh prüfen, denn es kann die Wirtschaftlichkeit eines Objekts deutlich verbessern.
Wichtig ist jedoch eine gute Planung: Nicht jede höhere Abschreibung ist automatisch sinnvoll. Je nach persönlicher Steuerlage kann ein niedrigerer AfA-Satz langfristig besser passen. Auch beim späteren verkaufen einer Immobilie spielen solche Gutachten eine Rolle, da sie Einfluss auf die steuerliche Bewertung haben. Ein erfahrener Immobilienmakler arbeitet hier eng mit Steuerberatern zusammen und unterstützt Sie dabei, fundierte Entscheidungen beim kaufen oder verkaufen zu treffen.
Quelle: Haufe