
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter mit einer Untervermietung keinen Gewinn machen dürfen. Eine Untervermietung ist nur erlaubt, um eigene Kosten zu decken, zum Beispiel wenn jemand für längere Zeit ins Ausland geht. Wer mehr Miete verlangt, als selbst gezahlt werden muss oder gesetzlich erlaubt ist, riskiert eine Kündigung. In einem aktuellen Fall aus Berlin musste ein Mieter seine Wohnung räumen, weil er sie ohne Erlaubnis deutlich teurer untervermietet hatte. Für Mieter, Eigentümer und Vermieter ist dieses Urteil ein wichtiges Signal für mehr Klarheit und Fairness auf dem Wohnungsmarkt.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder Käufer, die eine Wohnung kaufen möchten, zeigt das Urteil, wie wichtig rechtliche Sicherheit ist. Auch beim Thema Miete, Untervermietung und Möblierung gibt es klare Grenzen. Ein erfahrener Immobilienmakler kennt die aktuellen Regeln, schützt vor teuren Fehlern und berät kompetent beim Kaufen und Verkaufen von Immobilien. Wer gut informiert ist, trifft bessere Entscheidungen und schafft Vertrauen – egal ob als Eigentümer, Käufer oder Kapitalanleger.
Quelle: Spiegel