
Viele Clubs, Biergärten und Kultureinrichtungen in Berlin haben durch die Reform der Grundsteuer deutlich höhere Zahlungen zu leisten und hoffen auf eine Reduzierung. Der Berliner Senat lehnt jedoch eine Sonderregelung ab, da die Steuererhebung nach den allgemeinen Vorgaben des Bundes durchgeführt werden muss, ohne individuelle Ausnahmen für besondere Fälle. Das bedeutet, dass auch saisonale Betriebe wie Biergärten die gleiche Steuer zahlen müssen wie größere Immobilien, obwohl ihre Nutzung oft saisonal und begrenzt ist.
Grüne und Linke fordern eine Anpassung der Berechnung, um extreme Steuerbelastungen bei solchen Betrieben zu verhindern, doch die Finanzverwaltung sieht rechtliche und praktische Probleme bei diesem Vorschlag. Die Behörden betonen, dass der Wert von Grundstücken objektiv und nicht nach der tatsächlichen Nutzung berechnet werden muss, um faire Vergleiche zu ermöglichen. Die Berliner Koalition aus CDU und SPD hat das Thema zwar vertagt, erkennt jedoch ebenfalls Handlungsbedarf und will sich weiter damit befassen.
Quelle: Tagesspiegel