
Deutschland führt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz erstmals eine bundesweite Solarpflicht ein. Ab 2027 müssen zunächst neue öffentliche Gebäude sowie größere neue Nichtwohngebäude mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Ab 2028 werden schrittweise auch bestimmte Bestandsgebäude einbezogen. Für private Eigentümer besonders wichtig: Ab 2030 gilt die Solarpflicht grundsätzlich für alle neuen Wohngebäude. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn eine Solaranlage technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Zudem dürfen die Bundesländer strengere Vorgaben festlegen.
Wer künftig eine Immobilie kaufen oder neu bauen möchte, sollte mögliche Kosten für eine Solaranlage deshalb frühzeitig in die Planung einbeziehen. Auch beim Immobilie verkaufen können vorhandene Photovoltaikanlagen und der energetische Zustand des Gebäudes stärker an Bedeutung gewinnen. Ein Immobilienmakler kann dabei helfen, die Ausstattung einer Immobilie richtig einzuordnen und Käufern transparent zu zeigen, welche energetischen Voraussetzungen und möglichen Investitionen mit dem Objekt verbunden sind.
Quelle: Haufe