
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bringt mehr Klarheit bei der Mietpreisbremse in Berlin. Entscheidend ist: Hat ein Vermieter gegenüber einem früheren Mieter eine vorgeschriebene Auskunft zu Modernisierungen versäumt, wirkt sich dieser Fehler nicht automatisch auf das nächste Mietverhältnis aus. Eine wirksam vereinbarte Vormiete kann grundsätzlich weiterhin als Grundlage für die neue Miete dienen. Ob die konkrete Miethöhe zulässig ist, hängt allerdings davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen – etwa für eine Modernisierung – tatsächlich erfüllt waren. Gerade auf dem stark regulierten Berliner Mietmarkt ist diese Unterscheidung für Eigentümer wichtig.
Wer in Berlin vermietet, eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte solche Entscheidungen des BGH im Blick behalten. Mietrechtliche Vorgaben können schließlich auch die Rendite und damit den Wert einer vermieteten Immobilie beeinflussen. Ein erfahrener Immobilienmakler Berlin berücksichtigt deshalb neben Lage, Zustand und Nachfrage auch die bestehende Vermietungssituation bei der Bewertung. So erhalten Eigentümer und Kaufinteressenten eine fundierte Grundlage für ihre Entscheidung auf dem Berliner Immobilienmarkt.
Quelle: Haufe