
Angaben im Maklerexposé sind beim Hauskauf wichtiger, als viele denken. Zwar werden Aussagen aus einem Exposé nicht automatisch zu einer verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag. Trotzdem darf ein Käufer bestimmte klar überprüfbare Eigenschaften erwarten. Verschweigt ein Verkäufer bekannte Mängel oder macht bewusst falsche Angaben – etwa zu einem trockenen Keller oder zur zulässigen Nutzung eines Hauses – kann er trotz Haftungsausschluss im Kaufvertrag haften.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte besonders wichtige Eigenschaften deshalb prüfen und möglichst ausdrücklich in den Notarvertrag aufnehmen lassen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte wiederum darauf achten, dass sämtliche Angaben im Exposé korrekt und nachvollziehbar sind. Ein professioneller Immobilienmakler sorgt für eine sorgfältige Aufbereitung der Objektdaten und kann so dazu beitragen, falsche Erwartungen und spätere Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeiden.
Quelle: Anwalt.de