
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die interne Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über ein gemeinsames Kabelnetz nicht automatisch lizenzpflichtig ist. Entscheidend ist, dass dadurch kein „neues Publikum“ erreicht wird. Die aktuellen Urteile betreffen zwar ein Seniorenwohnheim, stärken aber auch die bisherige Rechtsauffassung für Wohnungseigentümergemeinschaften: Leitet eine WEG ein gemeinsames TV- oder Radiosignal unverändert an die einzelnen Wohnungen weiter, spricht vieles gegen zusätzliche Gebühren an Verwertungsgesellschaften.
Für Eigentümer und Käufer schafft die Entscheidung mehr Rechtssicherheit bei gemeinschaftlichen Empfangsanlagen. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte dennoch prüfen, welche technischen Anlagen und laufenden Kosten zur WEG gehören. Auch wenn Eigentümer ihre Immobilie verkaufen, sind transparente Angaben zu Gemeinschaftseigentum und Nebenkosten hilfreich. Ein erfahrener Immobilienmakler kann solche Besonderheiten frühzeitig einordnen und Kaufinteressenten verständlich erklären.
Quelle: Haufe