BGH: Eigentümergemeinschaft haftet bei Pflichtverletzungen

Unterschriebener Vertrag für die Vermietung eines Hauses in Stuttgart

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft haftbar sein kann, wenn sie notwendige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nicht umsetzt. Im konkreten Fall fehlte ein vorgeschriebener Rettungsweg, wodurch eine Wohnung nicht mehr genutzt werden durfte. Die Eigentümerin erlitt dadurch finanzielle Verluste und kann nun Schadensersatz verlangen. Für Käufer ist das ein wichtiger Punkt, wenn sie eine Immobilie kaufen, denn Mängel am Gemeinschaftseigentum können direkte Folgen für die Nutzung haben. Ein erfahrener Immobilienmakler prüft solche Risiken frühzeitig.

Wichtig ist: Die Gemeinschaft haftet nur, wenn sie von dem Problem wusste oder hätte wissen müssen und nicht rechtzeitig gehandelt hat. Auch ein mögliches Mitverschulden des Eigentümers kann eine Rolle spielen. Für Eigentümer zeigt das Urteil, wie wichtig eine funktionierende Verwaltung ist – besonders, wenn sie eine Immobilie verkaufen möchten. Ein professioneller Immobilienmakler unterstützt Sie dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und sicher zu entscheiden, ob Sie eine Immobilie kaufen oder Immobilie verkaufen möchten.

Quelle: Haufe

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