
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer nicht mehr verpflichtet sind, vor Reparaturen mehrere Angebote einzuholen. Die bisher oft angewendete „Drei-Angebote-Regel“ gilt damit nicht mehr. Entscheidend ist, dass die Eigentümer eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen und das Angebot angemessen ist. Gerade bei kleineren Maßnahmen oder bei bekannten Handwerkern kann ein Angebot ausreichen. Für Käufer ist das wichtig, wenn sie eine Immobilie kaufen, denn solche Regelungen beeinflussen die Verwaltung und Kosten einer Immobilie. Ein erfahrener Immobilienmakler achtet auf diese Details.
Auch für Eigentümer bringt das Urteil mehr Flexibilität. Maßnahmen können schneller umgesetzt werden, ohne unnötige Bürokratie. Trotzdem gilt: Angebote müssen weiterhin angemessen und nachvollziehbar sein. Für Verkäufer kann das die Attraktivität einer Immobilie erhöhen, da Entscheidungen effizient getroffen werden. Wer eine Immobilie verkaufen oder eine Immobilie kaufen möchte, profitiert von klaren Strukturen. Ein professioneller Immobilienmakler unterstützt Sie dabei, Chancen und Risiken richtig zu bewerten.
Quelle: Haufe