BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen fertigstellen

Unterschriebener Vertrag für die Vermietung eines Hauses in Stuttgart

Nach einer Bauträgerpleite stellt sich oft die Frage, wer unfertige Wohnungen fertigstellen muss. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, wichtige Bauarbeiten abzuschließen. Dazu gehören unter anderem Innenwände, Leitungen und der Anschluss an die Heizungsanlage. Ziel ist eine praktikable Lösung, damit der Bau sinnvoll beendet werden kann. Für Käufer ist das eine wichtige Entscheidung, denn sie schafft mehr Klarheit, wenn sie eine Immobilie kaufen oder ein Neubauprojekt bewerten möchten. Ein erfahrener Immobilienmakler kann dabei helfen, solche rechtlichen Risiken frühzeitig einzuschätzen.

Nicht zur Verantwortung der Eigentümergemeinschaft gehört dagegen der komplette Innenausbau wie Bad oder Küche – dafür bleibt der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig. Die Kostenverteilung kann im Einzelfall weiterhin zu Streit führen. Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, ist dieses Urteil ebenfalls relevant, da unfertige Bauprojekte rechtlich besser eingeordnet werden können. Ein professioneller Immobilienmakler begleitet Sie sicher durch den Prozess, egal ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten.

Quelle: Spiegel

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