
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Hausverwalter für die Vermittlung von Mietverträgen in von ihnen verwalteten Wohnanlagen keine zusätzliche Maklerprovision verlangen dürfen. Das gilt nicht nur gegenüber Mietern, sondern auch gegenüber Vermietern. Im konkreten Fall musste eine Hausverwaltung bereits gezahlte Provisionen zurückerstatten. Für Eigentümer schafft das Urteil mehr Klarheit bei den Kosten rund um die Vermietung von Wohnimmobilien.
Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, zeigt die Entscheidung, wie wichtig eine klare Trennung zwischen Hausverwaltung und Maklertätigkeit ist. Ein professioneller Immobilienmakler erbringt eigenständige Vermittlungsleistungen und wird dafür vergütet, während Verwalter bei der Vermietung des betreuten Bestands keine zusätzliche Provision verlangen dürfen. Wer eine Immobilie kaufen oder Kapital in Wohnimmobilien investieren möchte, profitiert von mehr Transparenz und rechtlicher Sicherheit auf dem Immobilienmarkt.
Quelle: Haufe