BGH-Urteil: Wohnungseigentümer haben großen Spielraum bei Hausgeldvorschüssen

Wohnungseigentümer haben beim Beschluss über Hausgeldvorschüsse viel Spielraum. Sie dürfen selbst entscheiden, welche Kosten in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden und wie hoch die Beträge sind – solange diese realistisch geschätzt werden. Eine Anfechtung ist nur möglich, wenn die Vorschüsse offensichtlich zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind. Als Immobilienmakler wissen wir, dass solche Entscheidungen für Eigentümergemeinschaften wichtig sind, weil sie direkt die laufenden Kosten einer Immobilie beeinflussen – und damit auch, wie attraktiv eine Wohnung zum kaufen oder verkaufen ist.

In dem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde bestätigt, dass auch strittige Posten wie Zusatzvergütungen, Rechtsberatung oder Rücklagen zulässig sein können, wenn sie sachlich begründet sind. Für Eigentümer bedeutet das mehr Planungssicherheit und Transparenz bei den jährlichen Hausgeldzahlungen. Auch für Immobilienmakler ist diese Entwicklung wichtig, weil stabile Hausgeldkosten ein entscheidender Faktor für den Wert einer Immobilie sind – egal, ob man sie kaufen oder später verkaufen möchte.

Quelle: Haufe

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