Bleirohre endgültig verboten: Letzte Frist endet im Januar 2026

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Ab dem 12. Januar 2026 sind Bleirohre in Wohnimmobilien endgültig verboten. Vermieter müssen alte Bleileitungen vollständig austauschen oder stilllegen, sonst drohen hohe Bußgelder und Schadensersatz. Besonders betroffen sind ältere Gebäude, die vor 1973 gebaut wurden. Für Eigentümer ist das Thema wichtig, denn Bleileitungen gelten als erheblicher Mangel. Wer mit einem Immobilienmakler plant, eine Immobilie zu verkaufen, sollte frühzeitig prüfen, ob die Trinkwasserleitungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Auch beim Immobilienverkauf besteht eine klare Offenlegungspflicht: Sind Bleileitungen vorhanden und werden verschwiegen, kann das teuer werden. Gerichte werten dies als schweren Mangel mit erheblichen Haftungsrisiken. Für Käufer bedeutet das mehr Sicherheit, für Verkäufer aber auch Handlungsbedarf. Ein erfahrener Immobilienmakler sorgt dafür, dass solche Risiken vor dem kaufen oder verkaufen erkannt und korrekt kommuniziert werden – damit der Verkauf reibungslos verläuft und rechtlich abgesichert ist.

Quelle: Haufe

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