
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Wer eine fest installierte Klimaanlage auf dem Balkon einbauen möchte, kann dafür grundsätzlich eine Genehmigung verlangen – auch wenn die Eigentümergemeinschaft zunächst dagegen stimmt. Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Sollte die Anlage später zu viel Lärm verursachen, können Regeln für den Betrieb festgelegt werden, ein kompletter Rückbau ist jedoch meist nicht erforderlich.
Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder eine Immobilie kaufen möchten, gewinnt dieses Urteil an Bedeutung. Angesichts immer heißerer Sommer kann eine Klimaanlage den Wohnkomfort erhöhen und für Kaufinteressenten attraktiver werden. Ein erfahrener Immobilienmakler kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützt dabei, den Wert einer Immobilie realistisch einzuschätzen sowie Käufer und Verkäufer kompetent zu beraten.
Quelle: zdfheute