Bundesgerichtshof klärt Zuständigkeit bei Balkonschäden

Mehrere Balkone einer Wohnanlage müssen saniert werden? Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass die Eigentümergemeinschaft dafür verantwortlich bleiben kann – auch wenn laut Teilungserklärung eigentlich die einzelnen Eigentümer zuständig sind. Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, ist das eine wichtige Entscheidung, da notwendige Sanierungen den Wert und die Vermarktung einer Wohnung direkt beeinflussen. Ein erfahrener Immobilienmakler unterstützt dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Käufer transparent über anstehende Maßnahmen zu informieren.

Auch für Interessenten, die eine Immobilie kaufen möchten, schafft das Urteil mehr Klarheit. Die Eigentümergemeinschaft darf notwendige Balkonsanierungen beschließen und muss bei Sicherheitsrisiken sogar handeln. Gleichzeitig bleiben die Kostenregelungen aus der Teilungserklärung bestehen. Wer eine Immobilie kaufen oder eine Immobilie verkaufen möchte, sollte die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft genau prüfen. Ein Immobilienmakler hilft dabei, wichtige Informationen richtig einzuordnen und fundierte Entscheidungen rund um Eigentumswohnungen zu treffen.

Quelle: Haufe

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Matthias Giese

Geschäftsführer der Giese Immobilien GmbH

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