
Ab Januar 2027 ändern sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz die Regeln für Energieausweise deutlich. Neue Ausweise werden grundsätzlich digital und maschinenlesbar erstellt und enthalten mehr Informationen zu Energieverbrauch, erneuerbaren Energien und CO₂-Emissionen. Auch in Immobilienanzeigen ändern sich die Pflichtangaben. Bereits ausgestellte und noch gültige Energieausweise können grundsätzlich weiterverwendet werden. Neu ist außerdem, dass die Energieausweis-Pflichten künftig auch Baudenkmäler sowie bestimmte Vertragsverlängerungen betreffen.
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welcher Energieausweis vorhanden ist und welche Angaben für die Vermarktung erforderlich sind. Auch für Menschen, die eine Immobilie kaufen, werden die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes künftig noch transparenter dargestellt. Für den Immobilienmakler steigen gleichzeitig die Anforderungen: Fehler bei Anzeigen sowie bei Vorlage und Übergabe des Energieausweises können Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen. Eine sorgfältige Vorbereitung wird damit ab 2027 noch wichtiger.
Quelle: Haufe