
Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte wissen: Ein Maklervertrag kann auch ohne ausdrücklich unterschriebenes Dokument entstehen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat bestätigt, dass schon die Annahme eines Exposés mit klarer Provisionspflicht und die anschließende Nutzung von Maklerleistungen als Zustimmung gilt. Selbst wenn noch nicht feststeht, welche Gesellschaft oder Person am Ende tatsächlich kauft, kann durch schlüssiges Verhalten bereits ein verbindlicher Vertrag zustande kommen.
Für Eigentümer und Interessenten heißt das: Beim Kaufen oder Verkaufen von Immobilien ist es entscheidend, dass die Provisionspflicht von Beginn an klar und nachvollziehbar kommuniziert wird. Schriftliche Hinweise in Exposés oder E-Mails schaffen Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten. Wer seine Immobilie verkaufen oder ein Objekt kaufen möchte, profitiert davon, rechtliche Klarheit zu haben und Missverständnisse zu vermeiden. Bei Fragen oder konkreten Plänen zum Kauf oder Verkauf lohnt es sich daher, frühzeitig das Gespräch zu suchen – so gelingt der gesamte Prozess professionell und rechtssicher.
Quelle: Haufe