Mehr Schutz für Betroffene: Neuer Gesetzentwurf zur Kündigung bei häuslicher Gewalt

Der Bundesrat will das Gewaltschutzgesetz ändern, damit Betroffene häuslicher Gewalt schneller aus einem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen können. Bisher müssen meist alle Mieter zustimmen – verweigert der gewalttätige Partner dies, bleibt oft nur ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Künftig soll die Kündigung direkt im Gewaltschutzverfahren möglich sein. Für Mieter schafft das mehr Sicherheit und klare Verhältnisse. Auch für uns als Immobilienmakler ist das wichtig, denn wer eine Wohnung neu mieten, kaufen oder eine bestehende Immobilie verkaufen möchte, braucht rechtliche Klarheit und schnelle Lösungen.

Parallel dazu hat die Wohnungswirtschaft in Niedersachsen die Kampagne „Kein Raum für häusliche Gewalt“ gestartet. Hintergrund sind steigende Fallzahlen. Wohnungsunternehmen, Polizei und Beratungsstellen arbeiten enger zusammen, um Betroffene frühzeitig zu unterstützen. Informationsmaterialien und Schulungen sollen helfen, Warnzeichen zu erkennen. Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, und für Käufer, die eine Wohnung kaufen möchten, zeigt sich: Sicherheit im Wohnumfeld wird immer wichtiger. Ein verantwortungsvoller Immobilienmakler begleitet seine Kunden nicht nur beim Kaufen und Verkaufen, sondern informiert auch über rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen rund um die Immobilie.

Quelle: Haufe

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