
In Berlin können Mieter leerstehende oder zweckentfremdete Wohnungen beim Bezirksamt melden – zum Beispiel, wenn Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt oder zu Büros umgewandelt werden. Doch wer so eine Meldung abgibt, läuft Gefahr, dass der Vermieter davon erfährt. Denn die Daten der Hinweisgeber werden nicht automatisch anonymisiert, und Vermieter haben ein Recht auf Akteneinsicht. In einigen Fällen sollen Mietern nach einer Meldung sogar die Wohnungen gekündigt worden sein.
Der Berliner Mieterverein kritisiert diese Situation und fordert mehr Datenschutz für Hinweisgeber. Mieter, die Missstände melden, handeln im öffentlichen Interesse und sollten nicht dafür bestraft werden. Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, solche Anzeigen auch anonym zu stellen. Eine Meldung ist außerdem kein Kündigungsgrund, wenn der Verdacht nachvollziehbar ist. Trotzdem ist Vorsicht geboten, solange die Gesetze keine klare Sicherheit bieten.
Quelle: Die Stimme Berlins