Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert – Ausweitung auf Neubauten vorerst gestoppt

Die Bundesregierung möchte die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern. Das bedeutet, dass bei Wiedervermietungen die Miete in bestimmten Gebieten nicht stark steigen darf. Neubauten, die seit September 2014 erstmals vermietet wurden, sind weiterhin davon ausgenommen. Eine geplante Ausweitung auf neuere Gebäude wurde vorerst verschoben. Die Justizministerin hofft aber, dass darüber noch einmal gesprochen wird. Auch im Bundesrat gibt es einen Vorschlag zur Verlängerung, der mehr Begründungspflichten für die Bundesländer vorsieht.

Zusätzlich plant das Justizministerium neue Regeln für Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen, weil diese oft teurer sind. Mieter sollen außerdem mehr Möglichkeiten bekommen, eine Kündigung wegen unbezahlter Miete abzuwenden. Die Mietpreisbremse war 2015 eingeführt und 2019 sowie 2020 verschärft worden. Gerichte halten sie für verfassungsgemäß, wenn die Regeln eingehalten werden. In einigen Bundesländern läuft die Mietpreisbremse schon vorher aus – zum Beispiel Ende 2025 in Baden-Württemberg.

Quelle: Haufe

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