Mietvertrag verpflichtet: Ladenflächen unter dem Stachus müssen genutzt werden

Gewerbeimmobilie, Bürogebäude

Wer in München kaufen oder verkaufen möchte, braucht einen erfahrenen Immobilienmakler. Die Stadt bleibt ein dynamischer Immobilienstandort – auch bei Gewerbeflächen. Der aktuelle Streit um das leerstehende Basement unter dem Stachus zeigt, wie komplex gewerbliche Mietverhältnisse sein können. Ein Gericht hat nun entschieden: Die Ladenflächen dürfen nicht dauerhaft leer bleiben – der Mieter muss sie zu den üblichen Zeiten geöffnet halten und betreiben.

Als Immobilienmakler München wissen wir, wie wichtig ein tragfähiges Nutzungskonzept für jede Immobilie ist – gerade an stark frequentierten Lagen wie dem Stachus. Wer hier vermietet oder verkauft, muss klare rechtliche Rahmenbedingungen kennen. Das Urteil macht deutlich: Auch bei schwieriger Marktlage können Vermieter auf Vertragserfüllung bestehen – das ist ein wichtiges Signal für alle, die mit gewerblichen Immobilien in München arbeiten.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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