
Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf sorgt für Aufsehen unter Immobilienmaklern und Vermietern: Bestimmte Indexklauseln in Gewerbemietverträgen können von Anfang an unwirksam sein, wenn sie Mieter unangemessen benachteiligen oder nicht klar formuliert sind. Im verhandelten Fall bezog sich die Mieterhöhung auf einen Verbraucherpreisindex, der vor Mietbeginn lag – dadurch musste die Mieterin für einen Zeitraum zahlen, in dem sie die Immobilie noch gar nicht nutzen konnte. Das Gericht entschied: Solche Klauseln verstoßen gegen das AGB-Recht und sind ab Vertragsabschluss nichtig. Für Eigentümer, die vermieten oder verkaufen wollen, bedeutet das ein hohes Risiko, da zu viel gezahlte Mieten oft über Jahre zurückgefordert werden können.
Als erfahrene Immobilienmakler raten wir Eigentümern dringend, bestehende Gewerbemietverträge zu prüfen und Indexklauseln rechtssicher zu gestalten. Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte wissen: Transparenz und klare Vertragsgestaltung sind nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich entscheidend. Unklare Klauseln können den Wert einer Immobilie mindern oder Käufer verunsichern. Professionelle Vertragsprüfung schützt vor teuren Rückzahlungen und sichert langfristig den Wert der Immobilie – egal, ob Sie gerade verkaufen, kaufen oder vermieten möchten.
Quelle: Immobilienmanager