
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bringt Vorteile für Arbeitnehmer mit Zweitwohnung: Die Miete für einen Stellplatz kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählt nicht zu den Unterkunftskosten, die auf 1.000 Euro im Monat begrenzt sind. Gerade in Städten mit knappen Parkplätzen kann das spürbare Entlastung bringen. Für alle, die mit einem Immobilienmakler eine Zweitwohnung kaufen oder mieten möchten, ist dieses Urteil besonders interessant.
Das Gericht stellte klar, dass es keine Rolle spielt, ob der Stellplatz separat oder zusammen mit der Wohnung angemietet wird. Entscheidend ist, dass der Parkplatz beruflich notwendig ist. Für Eigentümer kann das die Attraktivität einer Wohnung erhöhen, wenn ein Stellplatz vorhanden ist. Wer plant, eine Immobilie zu verkaufen, profitiert von solchen Details. Ein erfahrener Immobilienmakler berät Sie, wie steuerliche Vorteile und Ausstattungsmerkmale beim kaufen oder verkaufen optimal genutzt werden können.
Quelle: Stern