
Ein Gutachten der LMU München stellt klar: Der Immobilienteilverkauf ist rechtlich kein Darlehen. Beim Teilverkauf wird ein Anteil der Immobilie verkauft, während der Eigentümer weiterhin in seinem Zuhause wohnen bleibt. Anders als bei einem Kredit gibt es keine persönliche Rückzahlungspflicht und keine Haftung mit dem übrigen Vermögen. Der Anbieter erhält sein Geld erst bei einer späteren Verwertung der Immobilie. Deshalb greift das Verbraucherdarlehensrecht laut Gutachten nicht. Auch eine Kreditwürdigkeitsprüfung oder die Angabe eines effektiven Jahreszinses seien nicht passend, da es keine feste Laufzeit und keine klassische Rückzahlung gibt.
Für Eigentümer in München, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen oder eine Alternative zum Bankdarlehen prüfen möchten, ist diese rechtliche Bewertung besonders relevant. Gerade in einer hochpreisigen Stadt wie München suchen viele nach flexiblen Lösungen, um Vermögen freizusetzen. Wer kaufen oder verkaufen möchte, sollte die Unterschiede zwischen Teilverkauf und Kredit genau verstehen. Ein erfahrener Immobilienmakler München kann dabei helfen, die individuelle Situation richtig einzuordnen und fundierte Entscheidungen im aktuellen Marktumfeld in München zu treffen.
Quelle: AssCompact