
Immobilienmakler wissen: Wer vermieteten Wohnraum kaufen oder verkaufen möchte, muss sich mit den gesetzlichen Sperrfristen für Eigenbedarfskündigungen auskennen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass beim Verkauf einer Immobilie an eine GmbH & Co. KG keine Kündigungssperrfrist ausgelöst wird. Diese beginnt erst dann, wenn die Immobilie in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend an eine natürliche Person verkauft wird. Eine Eigenbedarfskündigung vor Ablauf dieser Frist ist rechtlich unwirksam – auch wenn seit dem ersten Verkauf schon mehrere Jahre vergangen sind.
Für Eigentümer und Kaufinteressierte ist es entscheidend, die Struktur des Verkaufs und die Eigentumsform zu verstehen. Während bei einem Verkauf an eine GbR oder mehrere Erwerber die Sperrfrist bereits mit der Veräußerung beginnen kann, gilt das bei einer GmbH & Co. KG nicht. Wer plant, eine vermietete Wohnung zu kaufen, um sie selbst zu nutzen, sollte also prüfen, wann genau die Frist beginnt – und ob sie bereits abgelaufen ist. Ein erfahrener Immobilienmakler kann hier helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und den Kauf oder Verkauf sicher zu gestalten.
Quelle: Haufe