
Verbraucherschützer warnen vor sogenannten verdeckten Bauträgerverträgen. Dabei wird der Kauf eines Grundstücks und der Bau des Hauses künstlich getrennt – obwohl beide Firmen eng zusammenarbeiten. Diese Masche dient oft dazu, wichtige Verbraucherschutz-Regeln zu umgehen, etwa beim Zahlungsplan oder beim Schutz vor verfrühten Zahlungen. Für Käufer kann das ein hohes Risiko bedeuten, besonders wenn der Bauträger insolvent wird. Dann droht schlimmstenfalls der Verlust aller gezahlten Beträge.
Für Immobilienmakler, die Kunden beim Kaufen oder Verkaufen von Baugrundstücken oder Neubauprojekten begleiten, ist das Thema hochrelevant. Sie sollten auf solche Vertragskonstruktionen hinweisen und zu einer rechtlichen Prüfung raten. Nur mit klaren und rechtssicheren Verträgen lassen sich Vertrauen aufbauen und langfristig gute Geschäfte abschließen – beim Verkauf wie beim Erwerb. Solide Beratung schützt nicht nur Käufer, sondern stärkt auch die Seriosität der Maklerbranche.
Quelle: ntv