Ein Gutachten der LMU München stellt klar: Der Immobilienteilverkauf ist rechtlich kein Darlehen. Beim Teilverkauf wird ein Anteil der Immobilie verkauft, während der Eigentümer weiterhin in seinem Zuhause wohnen bleibt. Anders als bei einem Kredit gibt es keine persönliche Rückzahlungspflicht und keine Haftung mit dem übrigen Vermögen. Der Anbieter erhält sein Geld erst bei einer späteren...