Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs schafft neue Klarheit bei der Mietpreisbremse: Auch ein älteres Gebäude kann rechtlich wie ein Neubau behandelt werden, wenn es zuvor unbewohnbar war und mit erheblichem Aufwand wieder zu Wohnraum gemacht wurde. Wird die Wohnung nach Oktober 2014 erstmals wieder vermietet, kann sie von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Voraussetzung ist unter anderem...