Berliner Senat verlängert Umwandlungsverbot zum Schutz der Mieter in Milieuschutzgebieten

Der Berliner Senat hat das Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten um weitere fünf Jahre verlängert, um die Mieter vor Verdrängung zu schützen. Diese Gebiete, in denen rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung lebt, benötigen eine spezielle Genehmigung für solche Umwandlungen. Die Verordnung, die bereits seit 2015 besteht, wäre ohne diese Verlängerung im März abgelaufen. Dieser Schritt wurde vom Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler und dem schwarz-roten Senat unterstützt, um den sozialen Zusammenhalt in diesen Gebieten zu bewahren.

Senator Gaebler betonte die Wirksamkeit dieser Regelung, die zu einem deutlichen Rückgang der Umwandlungsanträge geführt hat: von etwa 15.000 im Jahr 2020 auf nur 223 im Jahr 2023. Er äußerte die Überzeugung, dass ohne diese Verordnung die Zahl der Umwandlungen in diesen geschützten Gebieten stark angestiegen wäre. Die Koalition plant zudem, sich für eine Verlängerung und Entfristung einer allgemeinen Umwandlungsverordnung auf Bundesebene einzusetzen, die das gesamte Stadtgebiet Berlins umfassen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren würde.

Quelle: rbb24

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