
Wer in einem Testament eine Immobilie zugesprochen bekommt, ist nicht automatisch Erbe. Entscheidend ist, welchen Willen der Verstorbene tatsächlich hatte. Im konkreten Fall erhielt die Lebensgefährtin zwar den wertvollsten Teil des Nachlasses – ein Ladengeschäft –, sollte aber weder den gesamten Nachlass verwalten noch für dessen Schulden einstehen. Das Gericht wertete die Immobilie deshalb als Vermächtnis. Gerade wer eine Immobilie kaufen oder später innerhalb der Familie weitergeben möchte, sollte diesen Unterschied kennen.
Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder ihren Immobilienbesitz vererben möchten, ist eine eindeutige Formulierung im Testament besonders wichtig. Es sollte klar geregelt sein, wer Erbe wird und wer lediglich ein Haus, eine Wohnung oder einen anderen Vermögenswert erhält. Auch ein erfahrener Immobilienmakler kann bei einer späteren Bewertung oder Veräußerung der geerbten Immobilie unterstützen – die rechtliche Gestaltung des Testaments sollte jedoch fachkundig und eindeutig erfolgen.
Quelle: Anwalt.de