
Die Mietpreisbremse in Deutschland soll bis Ende 2029 verlängert werden. Ein Gesetzesentwurf dazu wurde bereits vom Rechtsausschuss des Bundestages genehmigt, die endgültige Entscheidung fällt heute. Die Mietpreisbremse erlaubt es Bundesländern, in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Neubauten ab dem Jahr 2014 sind davon weiterhin ausgenommen. Diese Verlängerung betrifft auch Immobilienmakler, da sie direkte Auswirkungen auf Mietpreise und Verhandlungen mit Vermietern hat.
In einer Expertenanhörung gab es geteilte Meinungen: Während Vertreter aus der Immobilienwirtschaft wie Haus & Grund und BID die Mietpreisbremse kritisierten, sprachen sich Mieterverbände und einige Rechtswissenschaftler für eine Verlängerung aus. Kritikpunkte waren unter anderem fehlende Investitionsanreize und symbolische Wirkung. Befürworter sehen hingegen in der Mietpreisbremse das einzige wirksame Mittel gegen steigende Mieten.
Wir als Ihr Immoblienmakler können dabei helfen, die lokale Marktsituation richtig einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.
Quelle: Haufe