Verkauf an Personengesellschaft? Warum die Form den Fristbeginn bestimmt

Immobilienmakler wissen: Wer vermieteten Wohnraum kaufen oder verkaufen möchte, muss sich mit den gesetzlichen Sperrfristen für Eigenbedarfskündigungen auskennen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass beim Verkauf einer Immobilie an eine GmbH & Co. KG keine Kündigungssperrfrist ausgelöst wird. Diese beginnt erst dann, wenn die Immobilie in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend an eine natürliche Person verkauft wird. Eine Eigenbedarfskündigung vor Ablauf dieser Frist ist rechtlich unwirksam – auch wenn seit dem ersten Verkauf schon mehrere Jahre vergangen sind.

Für Eigentümer und Kaufinteressierte ist es entscheidend, die Struktur des Verkaufs und die Eigentumsform zu verstehen. Während bei einem Verkauf an eine GbR oder mehrere Erwerber die Sperrfrist bereits mit der Veräußerung beginnen kann, gilt das bei einer GmbH & Co. KG nicht. Wer plant, eine vermietete Wohnung zu kaufen, um sie selbst zu nutzen, sollte also prüfen, wann genau die Frist beginnt – und ob sie bereits abgelaufen ist. Ein erfahrener Immobilienmakler kann hier helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und den Kauf oder Verkauf sicher zu gestalten.

Quelle: Haufe

Sie erhalten Ihre kostenlose Immobilienbewertung sofort nach dem Ausfüllen des Formulars!

Erfahren Sie sofort, was Ihre Immobilie wert ist

Unsere Experten bieten Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung in Stuttgart. Ob Sie planen zu verkaufen oder einfach nur Ihren Besitz einschätzen möchten, eine genaue Bewertung ist der erste Schritt. Unsere automatische Bewertung nutzt aktuelle Marktdaten und moderne Bewertungsmethoden, um den wahren Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Wir bieten Ihnen eine detaillierte Analyse, die Ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung in nur 3 Minuten per E-Mail.