
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse abgelehnt. Sie hatte von ihren Mietern zu viel gezahlte Miete zurückgefordert, was der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2024 bestätigt hatte. Die Vermieterin argumentierte, dass die Mietpreisbremse ihre Grundrechte verletze, doch das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall sei.
Im Mittelpunkt stand die Verlängerung der Mietpreisbremse, die 2020 bis 2029 verlängert wurde. In Berlin dürfen Mieten bei Wiedervermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, da die Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Das Bundesverfassungsgericht hielt die Beschwerde der Vermieterin für unbegründet und ließ keine Entscheidung zu.
Quelle: Frankfurter Allgemeine