
Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs schafft neue Klarheit bei der Mietpreisbremse: Auch ein älteres Gebäude kann rechtlich wie ein Neubau behandelt werden, wenn es zuvor unbewohnbar war und mit erheblichem Aufwand wieder zu Wohnraum gemacht wurde. Wird die Wohnung nach Oktober 2014 erstmals wieder vermietet, kann sie von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Voraussetzung ist unter anderem ein entsprechend hoher finanzieller Sanierungsaufwand. Gerade in München, wo Wohnraum knapp und die Sanierung älterer Gebäude teuer ist, kann diese Entscheidung für Eigentümer und Investoren interessant sein.
Das Urteil zeigt zugleich, wie stark rechtliche Rahmenbedingungen den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie beeinflussen können. Wer in München eine Immobilie kaufen oder eine Immobilie verkaufen möchte, sollte deshalb neben Lage und Zustand auch Sanierungshistorie und Vermietungspotenzial berücksichtigen. Ein erfahrener Immobilienmakler München kann solche Faktoren bei der Bewertung und Vermarktung gezielt einordnen. Als Immobilienmakler unterstützen wir Eigentümer und Käufer dabei, Chancen auf dem Münchner Immobilienmarkt frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Quelle: Haufe