
Ein Telekommunikationsanbieter darf nicht allein aufgrund eines Vertrags mit einem Mieter Glasfaserkabel in einem Mehrfamilienhaus verlegen. Das OLG Karlsruhe entschied, dass für Eingriffe in die Gebäudesubstanz grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist. Im konkreten Fall waren ohne Erlaubnis Verteilerkästen und Kabelkanäle angebracht sowie Löcher gebohrt worden. Weil außerdem bereits eine leistungsfähige Internet-Infrastruktur vorhanden war, musste der Anbieter die Installation vollständig zurückbauen.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte deshalb auch prüfen, welche Internetanschlüsse vorhanden sind und wem die installierte Infrastruktur gehört. Beim Immobilie verkaufen kann eine moderne Glasfaseranbindung ein attraktives Merkmal sein, gleichzeitig sollten Ausbau und Genehmigungen sauber dokumentiert sein. Ein Immobilienmakler kann solche technischen Ausstattungsmerkmale im Exposé transparent darstellen und damit Käufern wichtige Informationen zur Immobilie liefern.
Quelle: Haufe