
Die Wohnfläche einer Immobilie ist nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Nach der Wohnflächenverordnung zählen Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer, Küche, Bad und Flur grundsätzlich zur Wohnfläche. Balkone und Terrassen werden meist nur zu 25 Prozent angerechnet, in besonderen Fällen bis zu 50 Prozent. Keller, Garagen und nicht ausgebaute Dachböden gehören dagegen nicht zur Wohnfläche. Auch bei Dachschrägen gibt es klare Regeln, welche Flächen vollständig, teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.
Wer eine Immobilie kaufen oder eine Immobilie verkaufen möchte, sollte die Angaben zur Wohnfläche und Zimmerzahl genau prüfen. Falsche Flächenangaben können den Immobilienwert beeinflussen und später zu Streitigkeiten führen. Ein erfahrener Immobilienmakler sorgt für eine korrekte Berechnung, transparente Exposés und hilft Käufern sowie Verkäufern, die Größe einer Immobilie richtig einzuordnen.
Quelle: Spiegel