In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde dem Eigentümer einer Penthouse-Wohnung erlaubt, eine Klimaanlage mit einem Außengerät auf dem Dach zu installieren. Eine andere Eigentümerin klagte dagegen, weil sie Lärm durch das Gerät befürchtete. Das Gericht entschied, dass solche Befürchtungen keine unzumutbare Benachteiligung darstellen, solange die bauliche Veränderung – wie in diesem...