Die Bundesregierung möchte die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern. Das bedeutet, dass bei Wiedervermietungen die Miete in bestimmten Gebieten nicht stark steigen darf. Neubauten, die seit September 2014 erstmals vermietet wurden, sind weiterhin davon ausgenommen. Eine geplante Ausweitung auf neuere Gebäude wurde vorerst verschoben. Die Justizministerin hofft aber, dass darüber noch einmal...