Der Bundesgerichtshof hat am 21. Mai 2025 entschieden, dass Mieter ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auch dann behalten, wenn ihre Wohnung formal als „Teileigentum“ deklariert wird. Bisher galt dieses Recht nur bei „Wohnungseigentum“. Der Fall zeigte: Wenn eine Wohnung zwar offiziell als Teileigentum gilt, aber tatsächlich weiterhin zum Wohnen genutzt wird, darf der Mieter sie trotzdem kaufen...