November 2, 2025

BGH-Urteil: Wohnungseigentümer haben großen Spielraum bei Hausgeldvorschüssen

Wohnungseigentümer haben beim Beschluss über Hausgeldvorschüsse viel Spielraum. Sie dürfen selbst entscheiden, welche Kosten in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden und wie hoch die Beträge sind – solange diese realistisch geschätzt werden. Eine Anfechtung ist nur möglich, wenn die Vorschüsse offensichtlich zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind. Als Immobilienmakler wissen wir, dass...