März 20, 2026

Eigenbedarfskündigung scheitert: Gericht fordert konkrete Nutzungspläne

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann wirksam, wenn der Vermieter einen klaren und konkreten Nutzungswunsch nachweisen kann. Das Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass vage Pläne nicht ausreichen. Im konkreten Fall wollten Eigentümer einer Mieterin kündigen, konnten aber nicht genau erklären, wann und wie die Wohnung genutzt werden soll. Das Gericht wies die Kündigung deshalb ab. Für...