April 9, 2026

BGH stärkt Entscheidungsspielraum von Eigentümergemeinschaften

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer nicht mehr verpflichtet sind, vor Reparaturen mehrere Angebote einzuholen. Die bisher oft angewendete „Drei-Angebote-Regel“ gilt damit nicht mehr. Entscheidend ist, dass die Eigentümer eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen und das Angebot angemessen ist. Gerade bei kleineren Maßnahmen oder bei bekannten Handwerkern kann...