Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Heizungs- oder Technikraum auch dann Sondereigentum sein kann, wenn sich darin gemeinschaftlich genutzte Anlagen wie Heizungen oder Zähler befinden. Entscheidend ist, dass Raum und technische Anlagen rechtlich getrennt betrachtet werden. Die Anlagen bleiben Gemeinschaftseigentum, der Raum kann trotzdem einem einzelnen Eigentümer gehören. Für Käufer...