Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Wenn ein Mitmieter auszieht, dürfen die verbleibenden Mieter in vielen Fällen ein Zimmer untervermieten. Besonders wichtig ist das für Städte wie Berlin, wo die Mieten hoch sind. Der Wunsch, die eigene Mietbelastung zu senken, gilt als berechtigtes Interesse. Vermieter müssen die Untervermietung in solchen Fällen meist erlauben – solange keine...